Die Steuererklärung steht im April 2026 im Fokus vieler Steuerzahler in Deutschland. Neue Fristen und Änderungen beeinflussen die Abgabe erheblich.
Abgabefristen für die Steuererklärung
Die Frist für die Steuererklärung 2025 endet am 31. Juli 2026 bei Selbstabgabe. Bei Einreichung über Steuerberater oder Lohnsteuerhilfevereine verlängert sich diese bis zum 28. Februar 2027.
Verspätungen können zu Zuschlägen oder Steuerschätzungen führen. Ein Antrag auf Fristverlängerung ist möglich, um Bußgelder zu vermeiden.
Wichtige Steueränderungen 2026
Der Grundfreibetrag steigt 2026 auf 12.348 Euro, was Entlastungen für Bürger bringt. Der Einkommensteuertarif wird inflationsbereinigt angepasst, um kalte Progression zu verhindern.
Weitere Neuerungen umfassen höhere Pendlerpauschalen und Anpassungen bei der Stromsteuer. Familien profitieren von erhöhtem Kindergeld.
Neue Entlastungen in Hessen
In Hessen übernimmt das Finanzamt für 200.000 Bürger die Steuererklärung automatisch. Betroffene erhalten Vorschläge zur Rückerstattung oder Nachzahlung.
Das Projekt „Die Steuer macht das Amt“ wird ausgebaut und könnte bundesweit folgen. Ergänzungen oder eigene Erklärungen bleiben möglich.
Digitale Hilfen bei der Steuererklärung
Ab März 2026 startet die Bearbeitung der Steuererklärungen 2025 in ELSTER. Die Funktion „okELSTER“ bietet vorausgefüllte Erklärungen für einfache Fälle ab Juli 2026.
Trotzdem müssen Absetzbeträge wie Werbungskosten selbst geprüft werden. Dies maximiert Erstattungen effektiv.
Quellen
Das Finanzamt macht die Steuererklärung – für 200.000 Hessen
Steuererklärung 2025: Die Frist endet am 31. Juli 2026