Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) plant umfassende Reformen im Mietrecht, um steigende Mieten zu bremsen und Mieter besser zu schützen. Ihr Mietenpaket zielt auf Indexmieten, möblierte Wohnungen und Kurzzeitvermietungen ab, mit Inkrafttreten spätestens Anfang 2027.
Deckelung für Indexmieten
Indexmieten, die sich an der Inflationsrate orientieren, sollen jährlich maximal um 3,5 Prozent steigen dürfen. Hubig begründet dies mit rasanten Erhöhungen von bis zu 7 Prozent durch die Inflation seit dem Ukraine-Krieg, die Mieter überfordern. Der Gesetzentwurf liegt bereits in der regierungsinternen Abstimmung und gilt rückwirkend für alle Verträge.
Transparenz bei möblierten Wohnungen
Bei möblierten Mieten muss künftig die Grundmiete getrennt vom Möblierungszuschlag ausgewiesen werden. Für vollmöblierte Wohnungen ist eine Pauschale von 5 Prozent der Nettokaltmiete vorgesehen, um Umgehung der Mietpreisbremse zu verhindern. Dies erleichtert Mietern die Prüfung auf Überhöhungen.
Begrenzung von Kurzzeitvermietungen
Kurzzeitmieten sollen auf maximal sechs Monate beschränkt werden und nur bei besonderem Anlass wie befristeter Arbeit möglich sein. Längere Vermietungen unterliegen dann der vollen Mietpreisbremse, um Missbrauch zu stoppen. Hubig will so den Wohnraummangel in Städten bekämpfen.
Hintergrund und Kritik
Die Maßnahmen folgen der Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2029 und einer neuen Mietrechtskommission. Die Immobilienbranche warnt vor Investitionsstopps durch die Deckelung. Mieterverbände fordern jedoch schärfere Regeln.
Quellen
Wie Hubig gegen hohe Mieten vorgehen will
Justizministerin will Mieter besser schützen