Die französische Rechtspopulistin Marine Le Pen steht im Berufungsprozess wegen Veruntreuung von EU-Geldern vor Gericht. In erster Instanz wurde sie im März 2025 zu vier Jahren Haft und einem fünfjährigen Kandidaturverbot verurteilt, das sofort galt. Der Prozess dreht sich um Scheinbeschäftigungen von Parteimitarbeitern mit EU-Mitteln in Höhe von über vier Millionen Euro.
Forderungen der Staatsanwaltschaft
Am 3. Februar 2026 forderte die Staatsanwaltschaft im Pariser Berufungsgericht erneut ein fünfjähriges Verbot für öffentliche Ämter sowie vier Jahre Haft, davon drei auf Bewährung und eines mit Fußfessel. Die Ankläger warfen Le Pen vor, ein System zur Veruntreuung von 1,4 bis 4 Millionen Euro aufgebaut zu haben, um die Finanzen des Rassemblement National (RN) zu sanieren. Anders als in der ersten Instanz soll das Verbot nicht sofort wirken, was eine Kandidatur 2027 theoretisch ermöglichen könnte.
Auswirkungen auf die Politik
Ein bestätigtes Kandidaturverbot würde Le Pens vierte Präsidentschaftskandidatur im April 2027 verhindern, wo sie derzeit in Umfragen führt. Als Ersatzkandidat käme Jordan Bardella, der 30-jährige RN-Parteichef, infrage. Le Pen selbst kritisiert das Verfahren als politischen Angriff auf ihre Karriere.
Aktueller Stand und Ausblick
Das Urteil des Berufungsgerichts wird voraussichtlich im Sommer 2026 erwartet, mit möglicher Revision danach. Bis dahin bleibt Le Pens politische Zukunft ungewiss, was die französische Rechte spaltet.
Quellen
Kandidaturverbot für Le Pen gefordert
Staatsanwalt fordert erneut fünf Jahre Kandidaturverbot für Le Pen