Parkinson als Berufskrankheit: Ein Wendepunkt für Arbeitsschutz, Haftung und Prävention
Die Entscheidung der Bundesregierung, Parkinson unter bestimmten Voraussetzungen als Berufskrankheit anzuerkennen, markiert einen tiefgreifenden Wandel im deutschen Arbeitsschutzsystem. Was auf den ersten Blick wie eine sozialpolitische Korrektur wirkt, hat weitreichende Folgen –










