Bielefeld (NRW) – Noch bevor das neue Jahr eingeläutet wurde, kam es in Bielefeld zu zwei tragischen Unfällen mit selbstgebauten Feuerwerkskörpern. Ein 18-jähriger Mann erlitt dabei so schwere Verletzungen, dass er trotz sofortiger Rettungsmaßnahmen noch am Unfallort verstarb. Nur kurze Zeit später wurde ein zweiter, nahezu identischer Fall ebenfalls aus Bielefeld gemeldet – erneut war das Opfer ein 18-jähriger Jugendlicher.
Polizei ermittelt zu Ursache und Herkunft der Böller
Nach Angaben der Polizei Bielefeld laufen derzeit intensive Ermittlungen, um die genaue Herkunft und Zusammensetzung der improvisierten Sprengkörper zu klären. Spezialisten des Landeskriminalamts (LKA) wurden hinzugezogen, um die chemischen Rückstände der Explosionen zu analysieren. Es besteht der Verdacht, dass die tödlichen Böller aus im Internet beschafften Materialien selbst hergestellt wurden, was nach dem Sprengstoffgesetz strengstens verboten ist.
Experten warnen vor Eigenbau-Feuerwerk
Feuerwerksexperten und Sicherheitsbehörden warnen seit Jahren vor der Gefahr sogenannter „Eigenbau-Böller“. Anders als zugelassene pyrotechnische Artikel unterliegen solche Konstruktionen keinerlei Sicherheitskontrollen. Schon geringe Fehler bei der Mischung der Chemikalien oder beim Zünden können zu lebensgefährlichen Explosionen führen.
Laut dem Deutschen Feuerwehrverband (DFV) kommt es jährlich zu Hunderten von Unfällen mit selbst hergestellten oder illegal importierten Feuerwerkskörpern.
Trauer und Entsetzen in Bielefeld
In den sozialen Netzwerken äußerten viele Nutzer Anteilnahme und Entsetzen über die beiden Todesfälle. Unter Hashtags wie **#elefeld und **#Böllerunfallurde über die Ereignisse diskutiert. Zahlreiche Kommentatoren fordern strengere Kontrollen beim Online-Handel mit Chemikalien, um derartige Tragödien künftig zu verhindern.
Behörden mahnen zur Vorsicht und Rechtskonformität
Die Behörden appellieren erneut an Bürgerinnen und Bürger, ausschließlich zugelassenes Feuerwerk zu verwenden und den gesetzlichen Verkaufszeitraum zu beachten. Der unsachgemäße Umgang mit Sprengstoffen fällt unter das Sprengstoffgesetz und kann mit Freiheitsstrafen geahndet werden.
Quellen
Zwei 18-Jährige sterben durch selbstgebaute Böller
Selbstgebastelte Böller kosten zwei 18-Jährigen das Leben