Verfahren im Kampf gegen den Klimawandel in Deutschland. Umweltorganisationen wie Greenpeace und die Deutsche Umwelthilfe (DUH) werfen den beiden Automobilkonzernen vor, ihre CO₂-Emissionen nicht schnell genug zu senken und damit zur Erderwärmung beizutragen.
Die Kläger berufen sich dabei auf das 2021 verschärfte Klimaschutzgesetz sowie auf Urteile des Bundesverfassungsgerichts, die den Klimaschutz als Grundrecht betonen. Ziel der Klimaklagen gegen BMW und Mercedes ist es, die Hersteller gerichtlich zu verpflichten, ab 2030 keine Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor mehr zu verkaufen.
Reaktionen der Unternehmen
BMW und Mercedes weisen die Vorwürfe zurück. Beide Konzerne verweisen auf ihre umfangreichen Investitionen in Elektromobilität und Nachhaltigkeit. Mercedes hat angekündigt, bis 2039 klimaneutral zu produzieren, während BMW seine Modelle schrittweise elektrifizieren will.
Juristisch sehen Experten die Erfolgsaussichten der Klimaklagen jedoch als ungewiss an, da es bisher keine eindeutige Rechtsgrundlage gibt, private Unternehmen direkt zur Einhaltung bestimmter Emissionsziele zu zwingen.
Bedeutung für die Automobilbranche
Sollten Gerichte den Umweltverbänden Recht geben, hätte das weitreichende Folgen für die gesamte Automobilindustrie. Die Verfahren gelten als Präzedenzfälle, die auch andere Hersteller wie Volkswagen oder Audi betreffen könnten. Zudem erhöhen die Klimaklagen gegen BMW und Mercedes den Druck auf die Politik, verbindliche Regelungen für Unternehmen bei der Erreichung der Klimaziele festzulegen.
Quellen
Klimaklagen eingereicht: Umwelthilfe zerrt BMW und Mercedes vor Gericht
Bundesgerichtshof prüft Klimaklagen gegen BMW und Mercedes