03.09.2026
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Mord an Joggerin aus Lampertheim: Warum die Ermittler erneut auf „Aktenzeichen XY“ setzen

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@2026 Jürgen Strieder

Lampertheim steht erneutim Mittelpunkt eines ungelösten Tötungsdelikts. Fast zwei Jahre nach dem Mord an einer 36-jährigen Joggerin im Wald hoffen Staatsanwaltschaft und Polizeiauf neue Hinweise aus der Bevölkerung. Der Fall wird am Mittwoch, 9. September 2026, erneut in der ZDF-Sendung „Aktenzeichen XY … ungelöst“ vorgestellt. Gleichzeitig wurde eine Belohnung von 5.000 Euro für Hinweiseausgelobt, die zur Ergreifung des Täters führen.

Ein Fall mit vielen offenen Fragen

Am 16. September 2024 wurde die Frau im Lampertheimer Wald mit Messerstichen getötet. Nach der Tat nahm der unbekannte Täter das Mobiltelefon des Opfers aus ihrer Bauchtasche. Das Handy wurde später in einem Waldgebiet bei Bürstadt gefunden.

Bis heute ist unklar, warum die Joggerin angegriffen wurde. Auch ein konkreter Tatverdächtiger konnte bislang nicht ermittelt werden. Zwar existieren wichtige Spuren, doch keine davon führte bisher zu einer bestimmten Person.

Die Ermittler stehen damit vor einem schwierigen Puzzle. Es gibt einen Tatort, ein Opfer, ein entwendetes und später gefundenes Handy sowie eine männliche DNA-Spur. Was fehlt, ist die Verbindung zwischen diesen Spuren und einem möglichen Täter.

Für die Familie der getöteten Frau bedeutet das, dass die wichtigste Frage weiterhin offenbleibt: Wer begegnete der Joggerin an diesem Tag im Wald – und was geschah kurz vor ihrem Tod?

Umfangreiche Ermittlungen ohne Durchbruch

Nach der Tat wurde eine Mordkommission mit rund 30 Beamtinnen und Beamten eingerichtet. Die Polizei überprüfte Zeugenaussagen, untersuchte den Tatort und wertete biologische Spuren aus.

An der Leiche wurde DNA einer männlichen Person gefunden. Ein Abgleich mit den vorhandenen Datenbanken brachte jedoch keinen Treffer. Das bedeutet nicht zwangsläufig, dass diese Spur unbrauchbar ist. Sie könnte später noch wichtig werden, wenn ein Verdächtiger ermittelt oder eine neue Vergleichsmöglichkeit geschaffen wird.

Zusätzlich wurden DNA-Proben von rund 1.300 Personen genommen. Mit solchen Untersuchungen versuchen Ermittler, Personen aus dem Umfeld des Tatorts zu überprüfen und mögliche Übereinstimmungen festzustellen. Ein negativer Abgleich schließt den Täter jedoch nicht aus. Möglicherweise war er nicht unter den getesteten Personen oder die vorhandene Spur ließ sich nicht eindeutig zuordnen.

Die Polizei hat nach der Tat zahlreiche Spuren verfolgt. Dennoch fehlt weiterhin der entscheidende Hinweis, der die einzelnen Erkenntnisse miteinander verbindet.

Warum „Aktenzeichen XY“ erneut eingesetzt wird

Der Fall wurde bereits im Oktober 2024 in der bekannten ZDF-Sendung behandelt. Damals gingen Hinweise aus der Bevölkerung ein. Nun soll die erneute Ausstrahlung die Suche nach dem Täter wieder stärker ins öffentliche Bewusstsein rücken.

Gerade bei einem fast zwei Jahre zurückliegenden Verbrechen kann eine Fernsehsendung neue Erinnerungen auslösen. Menschen, die damals eine Beobachtung für unwichtig hielten, erkennen möglicherweise erst heute, dass sie für die Ermittlungen von Bedeutung sein könnte.

Dabei muss ein Hinweis nicht unbedingt von einem direkten Augenzeugen stammen. Wichtig können auch scheinbar nebensächliche Beobachtungen sein:

  • eine unbekannte Person im Wald;
  • ein ungewöhnliches Fahrzeug;
  • auffälliges Verhalten am Tattag;
  • eine Person mit Verletzungen oder blutverschmutzter Kleidung;
  • ein Gespräch über die Tat;
  • Informationen zum später gefundenen Mobiltelefon.

Manchmal erinnern sich Zeugen erst dann an Einzelheiten, wenn sie den Fall erneut sehen oder bestimmte Orte und Situationen wiedererkennen. Genau diesen Effekt wollen die Ermittler nutzen.

Belohnung soll Schweigen durchbrechen

Die Staatsanwaltschaft hat eine Belohnung von 5.000 Euro für Hinweise ausgelobt, die zur Festnahme des Täters führen. Das Geld soll einen zusätzlichen Anreiz schaffen, bisher zurückgehaltene Informationen weiterzugeben.

Die Belohnung gilt nicht automatisch für jede Aussage. Entscheidend ist, dass der Hinweis tatsächlich zur Ergreifung des Täters beiträgt. Deshalb sollten Beobachtungen möglichst genau geschildert werden. Angaben zu Zeit, Ort, Kleidung, Fahrzeugen oder konkreten Äußerungen können für die Polizei besonders wertvoll sein.

Die Ermittler warnen indirekt auch vor vorschnellen öffentlichen Verdächtigungen. Wer eine bestimmte Person im Verdacht hat, sollte dies nicht in sozialen Netzwerken verbreiten. Falsche Anschuldigungen können Unschuldige belasten und die Ermittlungen erschweren. Hinweise gehören direkt zur Polizei oder Staatsanwaltschaft.

Zusätzlich sollen im Umfeld des Tatorts und in benachbarten Gemeinden Fahndungsplakate aufgehängt werden. Dadurch wollen die Behörden auch Menschen erreichen, die nicht regelmäßig regionale Nachrichten verfolgen.

Welche Beobachtungen wichtig sein können

Einwohner von Lampertheim und den umliegenden Gemeinden sollten prüfen, ob sie am 16. September 2024 im Waldgebiet unterwegs waren. Das gilt nicht nur für Jogger und Spaziergänger, sondern auch für Hundebesitzer, Radfahrer, Pendler und Personen, die Parkplätze oder Zufahrtswege genutzt haben.

Auch Aufnahmen von Dashcams, Überwachungskameras oder privaten Mobiltelefonen könnten eine Rolle spielen. Selbst wenn darauf keine Tat zu sehen ist, können Bewegungen von Personen oder Fahrzeugen im Umfeld des Tatorts relevant sein.

Besonders wichtig sind Erinnerungen an:

  • fremde Personen, die sich ungewöhnlich lange im Wald aufhielten;
  • Fahrzeuge, die dort nicht regelmäßig zu sehen waren;
  • hektisches oder nervöses Verhalten;
  • auffällige Veränderungen im Verhalten einer bekannten Person;
  • Gespräche, die nach dem Mord plötzlich begonnen oder beendet wurden;
  • Gegenstände, die nach dem Tattag unerwartet auftauchten.

Niemand sollte einen möglichen Verdächtigen selbst ansprechen oder verfolgen. Die Polizei kann Hinweise professionell bewerten und mit den bestehenden Ermittlungsergebnissen abgleichen.

Was neue Hinweise auslösen könnten

Ein Hinweis aus der Sendung würde nicht automatisch zu einer Festnahme führen. Zunächst müssten die Ermittler die Aussage überprüfen und mit anderen Beweisen vergleichen. Dazu könnten Vernehmungen, Bewegungsanalysen, technische Auswertungen und neue DNA-Vergleiche gehören.

Besonders relevant wäre eine Person, die am Tattag nachweislich in der Nähe des Tatorts war und deren Verhalten mit den bisherigen Erkenntnissen übereinstimmt. In diesem Fall könnte auch die männliche DNA-Spur erneut untersucht werden.

Ein möglicher Treffer wäre ein wichtiger Schritt, müsste aber weiterhin durch zusätzliche Beweise bestätigt werden. DNA allein erklärt nicht immer, wann oder unter welchen Umständen eine Spur an einen Tatort gelangt ist. Für eine Anklage müssen die Ermittler ein schlüssiges Gesamtbild erstellen.

Umgekehrt kann auch ein Hinweis ohne DNA-Treffer wertvoll sein. Eine glaubwürdige Zeugenaussage, ein Bewegungsnachweis oder ein Zusammenhang mit dem Mobiltelefon könnte neue Ermittlungsansätze eröffnen.

Lampertheim bleibt aufmerksam

Die erneute Behandlung des Falls zeigt, dass die Ermittlungen trotz der langen Zeit nicht beendet sind. Moderne Auswertungsmethoden, neue Aussagen und veränderte persönliche Umstände können auch Jahre nach einer Tat zu einem Durchbruch führen.

Für die Menschen in DE-68623 Lampertheim und den umliegenden Orten bleibt der Fall deshalb aktuell. Wer nach „Lampertheim aktuell“ oder „Nachrichten Lampertheim“ sucht, wird derzeit erneut mit dem ungelösten Mordfall konfrontiert. Hinter der öffentlichen Aufmerksamkeit steht jedoch vor allem die Hoffnung, dass eine bisher nicht gemeldete Beobachtung die entscheidende Verbindung liefert.

Die Sendung am 9. September 2026 könnte dem Fall eine neue Richtung geben. Vielleicht erinnert sich jemand an eine Begegnung, ein Fahrzeug oder eine Äußerung, die bislang nicht mit dem Verbrechen in Verbindung gebracht wurde.

Die Suche geht weiter

Für die Angehörigen der getöteten Joggerin ist der Fall weiterhin eine schwere Belastung. Für Polizei und Staatsanwaltschaft bleibt er ein nicht abgeschlossenes Ermittlungsverfahren. Und für die Bevölkerung kann selbst eine kleine Information von großer Bedeutung sein.

Wer am Tattag etwas Ungewöhnliches gesehen oder später eine verdächtige Äußerung gehört hat, sollte sich nicht selbst davon abhalten, die Polizei zu kontaktieren. Ob eine Beobachtung relevant ist, müssen die Ermittler entscheiden. Im Fall der getöteten Joggerin aus Lampertheim könnte genau diese eine Erinnerung helfen, den bislang unbekannten Täter zu identifizieren.

Quellen

Mord an Joggerin aus Lampertheim erneut bei “Aktenzeichen XY”
POL-DA: Lampertheim: Staatsanwaltschaft lobt Belohnung aus

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