Kofferraum statt Kindersitz, Fußraum stattSitzplatz: Bei einer Grenzkontrolle in Niederbayern hat die Bundespolizei ein Auto gestoppt, in dem zehn Menschen unterwegs waren. Der Wagen verfügte jedochnur über fünf Sitzplätze. Besonders gefährlich war, dass sechs Kinder völlig ungesichert mitfuhren – einige von ihnen im Kofferraum, andere im Fußraum.
Der Vorfall nahe Ruhstorf an der Rott im Landkreis Passau zeigt nicht nur einen gravierenden Verstoß gegen Verkehrsregeln. Er macht auch sichtbar, wie schnell eine vermeintlich praktische Lösung bei einer langen Autofahrt zu einer unmittelbaren Gefahr für Kinder und Erwachsene werden kann.
Kontrolle auf der A3 deckt riskanten Transport auf
Die Bundespolizei kontrollierte das Fahrzeug im Rahmen einer Grenzkontrolle auf der Autobahn 3. Am Steuer saß ein 20-jähriger Mann, der insgesamt zehn Personen transportierte. Nach Angaben der Polizei hatte das Fahrzeug jedoch lediglich fünf Sitzplätze.
Damit war der Wagen mehr als doppelt so stark besetzt, wie es die vorhandenen Sitzmöglichkeiten erlaubten. Die sechs Kinder saßen weder auf dafür vorgesehenen Plätzen noch waren sie mit Gurten oder geeigneten Rückhaltesystemen gesichert. Einige Kinder befanden sich im Kofferraum, andere im Fußraum des Autos.
Zusätzlich stellten die Beamten fest, dass die Zulassung des Fahrzeugs abgelaufen war. Die Weiterfahrt wurde deshalb untersagt. Gegen den Fahrer wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Einen Betrag im dreistelligen Bereich behielt die Polizei nach eigenen Angaben noch vor Ort ein.
Für die betroffenen Reisenden bedeutete die Kontrolle zunächst eine Unterbrechung ihrer Fahrt. Für die Kinder dürfte sie jedoch möglicherweise eine weitaus größere Gefahr abgewendet haben. Ein Unfall, eine Notbremsung oder bereits ein heftiges Ausweichmanöver hätte schwere Folgen haben können.
Warum der Kofferraum kein Sitzplatz ist
Ein Kofferraum ist konstruktiv nicht dafür vorgesehen, Menschen während der Fahrt aufzunehmen. In einem Pkw gibt es dort weder einen regulären Sitzplatz noch einen Sicherheitsgurt, eine Kopfstütze oder einen geeigneten Schutz vor herumfliegendem Gepäck.
Bei einem Aufprall werden ungesicherte Personen mit hoher Geschwindigkeit nach vorne geschleudert. Der Körper kann gegen Rücksitze, Gepäckstücke, Seitenwände oder andere Insassen prallen. In einem voll beladenen Kofferraum kommt ein weiteres Risiko hinzu: Koffer, Taschen und andere Gegenstände können selbst zu gefährlichen Geschossen werden.
Ein Gepäckstück, das bei einer normalen Fahrt noch leicht wirkt, kann bei einer starken Bremsung eine enorme Kraft entwickeln. Wird es nicht richtig verstaut, kann es nach vorne fliegen und Passagiere verletzen. Für ein Kind, das im Kofferraum zwischen Taschen oder Gepäck liegt, gibt es in einer solchen Situation praktisch keinen kontrollierten Schutzraum.
Selbst eine Vollbremsung ohne Unfall kann genügen, um das Kind gegen harte Fahrzeugteile zu schleudern. Bei einem Zusammenstoß steigt die Gefahr von schweren Kopf-, Brust- und Wirbelsäulenverletzungen zusätzlich.
Kindersitze sind keine Nebensache
In Deutschland müssen Kinder grundsätzlich bis zum zwölften Geburtstag oder bis zu einer Körpergröße von 1,50 Metern in einer geeigneten Rückhalteeinrichtung gesichert werden. Entscheidend ist, welche Voraussetzung zuerst erfüllt ist. Auch danach gilt weiterhin die allgemeine Anschnallpflicht.
Ein Kindersitz soll den Körper nicht nur festhalten. Er führt den Sicherheitsgurt über die stabileren Körperbereiche und verhindert, dass der Gurt bei einem Unfall in den Bauch oder an den Hals rutscht. Bei kleineren Kindern schützt ein passendes System außerdem Kopf, Nacken und Wirbelsäule besser, als es ein normaler Erwachsenengurt könnte.
Fehlt ein Kindersitz, wird häufig versucht, Kinder auf dem Schoß eines Erwachsenen mitzunehmen. Auch das bietet keinen verlässlichen Schutz. Bei einer Kollision kann ein erwachsener Körper das Kind zusätzlich belasten. Der vermeintlich sichere Platz auf dem Schoß wird dadurch zu einer zusätzlichen Gefahrenquelle.
Noch problematischer ist der Transport im Kofferraum. Dort fehlt nicht nur die Rückhalteeinrichtung. Je nach Fahrzeug befinden sich hinter der Rücksitzlehne außerdem Gepäckstücke, die bei einer Bremsung nach vorne drängen können.
Nicht nur ein Regelverstoß, sondern ein Sicherheitsproblem
Das Bußgeld ist die sichtbare Folge des Vorfalls. Der eigentliche Kern liegt jedoch in der Verkehrssicherheit. Ein Auto ist kein beliebig erweiterbarer Raum, der kurzfristig zusätzliche Passagiere aufnehmen kann. Die Zahl der Sitzplätze, vorhandene Gurte und das zulässige Gesamtgewicht setzen klare Grenzen.
Wer zehn Menschen in einem Fünfsitzer transportiert, verändert zudem das Fahrverhalten des Fahrzeugs. Das zusätzliche Gewicht kann den Bremsweg verlängern, die Lenkung beeinflussen und die Stabilität in Kurven verschlechtern. Werden Taschen und andere Gegenstände zwischen oder hinter den Passagieren verstaut, kann die Sicht des Fahrers eingeschränkt sein.
Auch die Sitzposition spielt eine wichtige Rolle. Menschen im Fußraum können bei einer Kollision eingeklemmt werden. Ein Kind im Kofferraum kann bei einem Heckaufprall besonders gefährdet sein, weil es sich unmittelbar in einem Bereich befindet, der nicht als Passagierraum ausgelegt ist.
Die Polizei hat deshalb konsequent gehandelt und die Weiterfahrt untersagt. Eine bloße Verwarnung hätte das Problem nicht gelöst. Solange nicht genügend reguläre Sitzplätze und geeignete Sicherungssysteme vorhanden sind, kann die Fahrt nicht verantwortungsvoll fortgesetzt werden.
Zeitdruck darf keine Ausrede sein
Bei Fahrten über Landesgrenzen hinweg können besondere Umstände eine Rolle spielen: lange Strecken, hohe Reisekosten, mehrere Familienmitglieder oder der Wunsch, gemeinsam am Ziel anzukommen. Gerade bei solchen Fahrten entsteht manchmal der Druck, möglichst alle Personen in ein einziges Auto zu setzen.
Doch eine lange Reise macht Sicherheitsregeln nicht weniger wichtig. Im Gegenteil: Auf Autobahnen sind die Geschwindigkeiten hoch, die Entfernungen groß und die Folgen eines Fehlers oft schwerwiegend. Müdigkeit, dichter Verkehr, Baustellen und plötzliche Bremsmanöver erhöhen das Risiko zusätzlich.
Wer nicht genügend Sitzplätze hat, braucht eine andere Lösung:
- ein zweites Fahrzeug,
- ein größeres Fahrzeug mit ausreichend Sitzplätzen,
- einen Reisebus,
- eine Zugverbindung oder
- eine zeitliche Verschiebung der Fahrt.
Die zusätzlichen Kosten erscheinen im ersten Moment vielleicht belastend. Sie stehen jedoch in keinem Verhältnis zu den möglichen Folgen eines schweren Unfalls. Eine Fahrt, die wegen eines fehlenden Sitzplatzes nicht angetreten wird, ist unangenehm. Eine Fahrt mit einem ungesicherten Kind im Kofferraum kann lebensgefährlich enden.
Verantwortung liegt nicht nur beim Fahrer
Rechtlich richtet sich das Verfahren zunächst gegen den Fahrer. Er entscheidet, ob das Fahrzeug losfährt und ob die Insassen vorschriftsmäßig gesichert sind. Doch bei einer Familien- oder Gruppenfahrt tragen auch die erwachsenen Mitreisenden Verantwortung.
Eltern, Verwandte und andere Begleitpersonen sollten vor Beginn einer Reise prüfen, ob alle Kinder einen passenden Kindersitz haben. Dabei reicht es nicht aus, dass irgendwo ein Gurt vorhanden ist. Der Sitz muss zum Alter, Gewicht und zur Größe des Kindes passen und korrekt eingebaut werden.
Auch das Beladen gehört zur Vorbereitung. Schwere Koffer gehören möglichst weit nach unten und direkt an die Rückenlehne. Ein Gepäcknetz oder eine Trennvorrichtung kann verhindern, dass Gegenstände aus dem Kofferraum in den Fahrgastraum gelangen. Der Innenraum sollte frei bleiben, damit niemand während der Fahrt in eine ungeschützte Position gedrängt wird.
Eine Fahrt sollte außerdem nicht erst an der Grenze auf Sicherheitsmängel geprüft werden. Vor dem Start lässt sich meist schnell feststellen, wie viele Sitzplätze tatsächlich vorhanden sind, ob alle Gurte funktionieren und ob die Zulassung des Fahrzeugs gültig ist.
Was dieser Fall für künftige Kontrollen bedeutet
Der Vorfall dürfte den Behörden erneut zeigen, wie wichtig Kontrollen im grenznahen Verkehr sind. Gerade auf Transitstrecken wie der A3 zwischen Deutschland, Österreich und weiteren europäischen Ländern werden Fahrzeuge genutzt, die lange Strecken zurücklegen. Dabei können Verstöße gegen Besetzung, Ladungssicherung und Kinderschutz besonders gravierende Folgen haben.
Künftige Kontrollen könnten verstärkt darauf achten, ob Fahrzeuge offensichtlich überladen sind, ob Kinder ordnungsgemäß gesichert werden und ob die Fahrzeugpapiere gültig sind. Auch die Frage, ob die Zahl der Insassen mit der Zahl der zugelassenen Sitzplätze übereinstimmt, lässt sich bei einer Kontrolle schnell klären.
Für Verkehrsteilnehmer ist die wichtigste Konsequenz eindeutig: Ein Kofferraum darf niemals als Ersatz für einen Sitzplatz dienen. Kein Reiseplan, keine Kostenersparnis und kein Zeitdruck rechtfertigen es, Kinder ungesichert zwischen Gepäck oder im Fußraum zu transportieren.
Die Beamten haben bei Ruhstorf nicht nur einen überladenen Wagen aus dem Verkehr gezogen. Sie haben eine Situation beendet, in der sechs Kinder ohne jeden Schutz unterwegs waren. Dass es bei einer Kontrolle blieb und nicht erst ein Unfall die Gefahren sichtbar machte, ist der entscheidende Punkt dieses Falls.
Quellen
Überladenes Auto mit sechs ungesicherten Kindern gestoppt
Ladungssicherung

