Ana Ivanović und Bastian Schweinsteiger sollen nach Medienberichten bereitsseit einiger Zeit getrennt leben. Eine offiziell bestätigte Scheidung gibt es bislang nicht. Im Mittelpunkt des öffentlichen Interesses steht deshalb neben dem Privatleben des ehemaligen Sportlerpaares vor allem die Frage, wie ein mögliches Vermögen von Schweinsteiger und Ivanović im Fall einer Trennung behandeltwerden könnte.
Berichten zufolge sollen beide vor ihrer Hochzeit im Jahr 2016 in Venedig einen Ehevertrag geschlossen haben. Demnach sollte jeder Partner grundsätzlich das Vermögen behalten, das bereits vor der Ehe vorhanden war. Zudem sollen Ana Ivanović und Bastian Schweinsteiger auch nach der Hochzeit getrennte Bankkonten geführt haben. Diese Vereinbarung könnte bei einer möglichen Scheidung eine wichtige Rolle spielen – sie bedeutet jedoch nicht automatisch, dass sämtliche Ansprüche des jeweils anderen ausgeschlossen sind.
Noch keine bestätigte Scheidung
Die Nachricht über eine angebliche Trennung von Ana Ivanović und Bastian Schweinsteiger basiert derzeit auf Medienberichten. Weder Ivanović noch Schweinsteiger haben öffentlich bestätigt, dass sie geschieden werden oder bereits ein Scheidungsverfahren eingeleitet wurde.
Das ist juristisch entscheidend. Zwischen einer privaten Trennung und einer rechtskräftigen Scheidung liegen mehrere Schritte. Ehepartner können getrennt leben, ohne dass die Ehe unmittelbar beendet wird. Erst mit der Zustellung des Scheidungsantrags und dem späteren gerichtlichen Beschluss entstehen bestimmte rechtliche Stichtage und Ansprüche.
Bei prominenten Paaren wird dabei häufig über Immobilien, Bankguthaben und Unternehmensbeteiligungen spekuliert. Solche Berichte geben jedoch nicht zwangsläufig ein vollständiges Bild der tatsächlichen Vermögensverhältnisse. Entscheidend sind nicht allein die heutigen Marktwerte, sondern auch Eigentumsverhältnisse, Schulden, Kaufzeitpunkte, Finanzierungen und vertragliche Vereinbarungen.
Was ein Ehevertrag bewirken kann
Nach den veröffentlichten Angaben sollen Ivanović und Schweinsteiger vor der Hochzeit einen Vertrag über ihren Güterstand vereinbart haben. Im Zentrum soll die Regelung gestanden haben, dass das vor der Ehe erworbene Vermögen jeweils beim ursprünglichen Eigentümer bleibt.
Dieser Punkt entspricht allerdings teilweise bereits der gesetzlichen Regelung in Deutschland. Ohne Ehevertrag gilt grundsätzlich die sogenannte Zugewinngemeinschaft. Dabei werden die Vermögen der Ehepartner während der Ehe nicht automatisch zu einem gemeinsamen Vermögen. Jeder bleibt Eigentümer seiner eigenen Konten, Immobilien und Wertgegenstände.
Relevant wird der gesetzliche Güterstand erst bei der Beendigung der Ehe. Dann wird verglichen, wie stark sich das Vermögen beider Partner zwischen Eheschließung und Ende des Güterstands verändert hat. Der Partner mit dem höheren Zugewinn muss in der Regel die Hälfte der Differenz ausgleichen. Das bedeutet: Nicht das gesamte Vermögen wird geteilt, sondern grundsätzlich der während der Ehe entstandene Vermögenszuwachs.
Ein Ehevertrag kann diese gesetzliche Regelung verändern. Möglich sind beispielsweise:
- eine vollständige Gütertrennung,
- eine modifizierte Zugewinngemeinschaft,
- der Ausschluss bestimmter Immobilien oder Unternehmenswerte,
- besondere Vereinbarungen für den Fall gemeinsamer Kinder,
- Regelungen zu Unterhalt oder zur Aufteilung gemeinsamer Anschaffungen.
Damit der Vertrag wirksam ist, muss er notariell beurkundet werden. Eine private Vereinbarung auf Papier reicht nicht aus.
Warum getrennte Konten nicht alles entscheiden
Dass Ana Ivanović und Bastian Schweinsteiger angeblich getrennte Bankkonten führten, wird in der öffentlichen Diskussion häufig als Hinweis auf eine vollständige Vermögenstrennung interpretiert. Rechtlich ist diese Schlussfolgerung jedoch zu einfach.
Getrennte Konten zeigen zunächst nur, dass die laufenden Finanzen getrennt organisiert werden. Sie beantworten nicht automatisch die Frage, wem eine Immobilie gehört oder wie sich deren Wert während der Ehe verändert hat. Ebenso wenig lässt sich allein aus getrennten Konten ableiten, ob ein Ehevertrag den Zugewinnausgleich vollständig ausgeschlossen hat.
Ein Beispiel: Kauft ein Ehepartner während der Ehe allein eine Immobilie und steigt deren Wert bis zum maßgeblichen Stichtag deutlich, kann dieser Wertzuwachs bei einer gesetzlichen Zugewinngemeinschaft relevant sein. Das gilt auch dann, wenn der andere Partner nie als Kontoinhaber aufgetreten ist. Entscheidend sind die rechtlichen Vereinbarungen und die konkrete Vermögensentwicklung – nicht nur die Frage, auf welchem Konto Geld lag.
Bei mehreren Immobilien wird die Bewertung zusätzlich kompliziert. Es muss geklärt werden, wann die jeweilige Immobilie gekauft wurde, wer im Grundbuch eingetragen ist, ob Darlehen bestehen und wie hoch der tatsächliche Nettozuwachs ist. Marktwert und frei verfügbares Vermögen sind schließlich nicht identisch.
Das Vermögen vor der Hochzeit
Medienberichten zufolge soll Ana Ivanović bei der Hochzeit bereits ein beträchtliches Vermögen besessen haben. Bastian Schweinsteiger wiederum soll einen großen Teil seiner Einnahmen aus seiner Fußballkarriere in Immobilien investiert haben.
Solches Anfangsvermögen bleibt in Deutschland grundsätzlich dem jeweiligen Ehepartner zugeordnet. Es wird nicht allein durch die Hochzeit gemeinsames Eigentum. Für die spätere Berechnung muss der Wert des Anfangsvermögens dokumentiert und gegebenenfalls inflationsbereinigt berücksichtigt werden.
Gerade bei Profisportlern kann diese Bewertung anspruchsvoll sein. Einnahmen stammen häufig aus verschiedenen Quellen:
- Gehältern und Prämien,
- Werbeverträgen,
- Bild- und Markenrechten,
- Medienauftritten,
- Unternehmensbeteiligungen,
- Immobilien,
- Kapitalanlagen.
Auch bei einer ehemaligen Spitzensportlerin wie Ana Ivanović können Preisgelder, Sponsorenverträge, Markenkooperationen und spätere geschäftliche Aktivitäten eine Rolle spielen. Deshalb lässt sich ein Vermögen nicht seriös anhand einzelner Medienangaben oder geschätzter Prominenten-Rankings berechnen.
Was gemeinsame Immobilien bedeuten
Das Paar soll in mehrere Luxusimmobilien in Europa investiert haben. Sollte es tatsächlich zu einer Scheidung kommen, wäre zunächst zu prüfen, ob die Häuser und Wohnungen gemeinsam oder jeweils individuell erworben wurden.
Bei gemeinsamem Eigentum gibt es mehrere Möglichkeiten. Eine Immobilie kann verkauft und der Erlös geteilt werden. Einer der Partner kann den Anteil des anderen übernehmen. Möglich ist auch, das Objekt zunächst gemeinsam zu halten – etwa wenn die Immobilie für die Kinder genutzt werden soll.
Bei einer solchen Entscheidung spielen nicht nur juristische Fragen eine Rolle. Auch Steuerpflichten, Kreditverträge, laufende Kosten und der tatsächliche Marktwert müssen berücksichtigt werden. Ein hoher Immobilienwert bedeutet nicht automatisch, dass beide Partner kurzfristig über entsprechend hohe liquide Mittel verfügen.
Wurde eine Immobilie dagegen allein von Schweinsteiger oder Ivanović erworben, ist der Grundbucheintrag besonders wichtig. Trotzdem kann der Wertzuwachs je nach Ehevertrag und Güterstand für den Vermögensausgleich relevant sein.
Die Rolle der gemeinsamen Kinder
Ana Ivanović und Bastian Schweinsteiger haben gemeinsame Kinder. Ein Ehevertrag kann finanzielle Fragen zwischen den Eltern regeln, aber er kann nicht verbindlich bestimmen, wie ein Gericht später über das Sorgerecht oder den Umgang entscheidet. Maßgeblich bleibt immer das Kindeswohl.
Auch der Kindesunterhalt kann nicht einfach durch einen Ehevertrag ausgeschlossen werden. Er ist ein Anspruch der Kinder und wird unabhängig davon betrachtet, ob die Eltern über Gütertrennung, getrennte Konten oder andere Vermögensfragen eine Vereinbarung getroffen haben.
Ein Vertrag kann jedoch festlegen, wie bestimmte Kosten zwischen den Eltern verteilt werden oder wie gemeinsames Vermögen langfristig verwaltet werden soll. Bei wohlhabenden Familien können außerdem Fragen zu Stiftungen, Beteiligungen, Erbschaften und Schenkungen eine Rolle spielen.
Berichten zufolge soll der Vertrag von Ivanović und Schweinsteiger eine Ergänzung für den Fall der Geburt von Kindern enthalten haben. Ob und in welchem Umfang eine solche Regelung existiert, ist öffentlich nicht verlässlich dokumentiert. Ihre Bedeutung hängt vom genauen Wortlaut und davon ab, ob die Vereinbarung den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Mögliche Folgen für beide Seiten
Sollte sich die Trennung bestätigen, dürfte die Vermögensaufteilung von mehreren Faktoren abhängen: dem Inhalt des Ehevertrags, dem jeweiligen Anfangsvermögen, den späteren Investitionen und der Eigentümerstruktur der Immobilien.
Für Schweinsteiger könnte entscheidend sein, wie seine Einnahmen nach dem Ende seiner aktiven Fußballkarriere bewertet werden. Fernsehauftritte, Werbeverträge und andere Tätigkeiten können weiterhin Einkünfte erzeugen. Bei Ivanović könnten Markenrechte, frühere Preisgelder, Sponsoringverträge und geschäftliche Projekte eine vergleichbare Bedeutung haben.
Darüber hinaus kann eine Scheidung auch steuerliche Konsequenzen haben. Werden Immobilien übertragen oder verkauft, können Grunderwerbsteuer, Einkommensteuer oder andere Abgaben relevant werden. Bei internationalen Vermögenswerten kommt hinzu, dass unterschiedliche Rechtsordnungen und steuerliche Vorschriften berücksichtigt werden müssen.
Warum der Fall über Prominentenklatsch hinausgeht
Der mögliche Fall Schweinsteiger und Ivanović zeigt ein Thema, das auch für viele andere Paare relevant ist. Ein Ehevertrag ist nicht automatisch ein Zeichen von Misstrauen. Für Menschen mit stark unterschiedlichen Vermögen, Unternehmen, Immobilien oder internationalem Besitz kann er helfen, spätere Konflikte zu vermeiden.
Gleichzeitig schützt ein Vertrag nicht jede beliebige Vereinbarung. Gerichte können einzelne Regelungen prüfen, wenn ein Vertrag einen Partner unangemessen benachteiligt oder unter erheblichem Druck zustande gekommen ist. Auch nachträgliche Veränderungen im Leben – etwa die Geburt von Kindern, berufliche Umbrüche oder der Erwerb gemeinsamer Immobilien – können eine Anpassung sinnvoll machen.
Im Fall von Ana Ivanović und Bastian Schweinsteiger bleibt deshalb abzuwarten, ob die berichtete Trennung offiziell bestätigt wird und welche Vereinbarungen tatsächlich getroffen wurden. Sicher ist nur: Ein Ehevertrag entscheidet nicht pauschal über das gesamte Vermögen. Maßgeblich sind sein genauer Inhalt, die Entwicklung des Vermögens während der Ehe und die rechtliche Eigentümerstruktur.
Quellen
Was passiert mit dem Vermögen im Falle einer Scheidung zwischen Ana Ivanovic und Bastian Schweinsteiger: Sie unterzeichneten vor der Hochzeit eine wichtige Vereinbarung
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