Das Verwaltungsgericht Köln hat kürzlich entschieden, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die AfD vorerst nicht als „gesichert rechtsextremistisch“ einstufen und öffentlich so behandeln darf. Diese Eilentscheidung gilt bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens und stellt einen wichtigen Zwischenerfolg für die Partei dar.
Hintergrund der Entscheidung
Das BfV hatte die AfD im Mai 2025 als gesichert rechtsextremistisch eingestuft, was intensive Beobachtung und öffentliche Warnungen ermöglicht hätte. Die AfD klagte dagegen und beantragte eine Einstweilige Verfügung (AZ: 13K3895/25 und 13L1109/25), da sie dies als unverhältnismäßig ansah. Das Gericht gab dem Eilantrag im Wesentlichen statt und wies das BfV an, die Einstufung auszusetzen.
Das Gericht erkannte zwar „starke Verdachtsmomente“ verfassungsfeindlicher Bestrebungen innerhalb der AfD an, etwa durch Forderungen wie Minarett- oder Kopftuchverbote im Bundestagswahlprogramm 2025, die die Religionsfreiheit und Menschenwürde tangieren könnten. Dennoch prägten diese Positionen nicht das „Gesamtbild“ der Partei als verfassungsfeindlich, weshalb eine vorläufige Hochstufung unzulässig sei.
Reaktionen der AfD
AfD-Co-Chefin Alice Weidel feierte das Urteil als „großen Sieg“ nicht nur für die Partei, sondern für Demokratie und Rechtsstaat. Co-Chef Tino Chrupalla sprach von einem „Zwischenerfolg“, der den Wahlkämpfern in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz Rückenwind gebe. Die Partei sieht darin einen Riegel gegen „Verbotsfanatiker“.
Politische und gesellschaftliche Folgen
Die Entscheidung könnte den Wahlkampf beeinflussen, indem sie der AfD ein Image als verfassungskonform stärkt und Beobachtungsmaßnahmen einschränkt. Experten warnen jedoch, es handle sich um keinen „Persilschein“ – das Hauptsacheverfahren könnte die Einstufung später bestätigen. Die Entscheidung ist anfechtbar vor dem Oberverwaltungsgericht Münster.
Parteien wie Grüne, Linke und SPD fordern weiter Prüfungen oder sogar ein Verbotsverfahren, während Innenminister Dobrindt (CSU) die hohen Hürden betont. Sachsen-Innenminister Schuster (CDU) kritisierte die frühere Ampel-Regierung für politisch motivierte Schnellschüsse.
Diese vorläufige Entscheidung unterstreicht die Komplexität der Abgrenzung zwischen legitimer Opposition und Extremismusverdacht in Deutschland.
Quellen
AfD-Co-Chefin Weidel: „Großer Sieg“ – Linke fordert weiter Verbotsverfahren
Experte: “Der AfD ist kein Persilschein erteilt worden”