Sicherheitsbehörden stehen vor der Frage, ob der Kauf personenbezogener Daten aus dubiosen Quellen zulässig ist. Rechtsexperten sehen hier eine klare Grauzone, da solcher Erwerb nach geltendem Recht oft rechtswidrig wirkt. Die Diskussion hat kürzlich neue Fahrt aufgenommen, als Berichte über mögliche Praktiken aufkamen.
Rechtliche Lage in Deutschland
Nach § 202a StGB macht sich jemand strafbar, der fremde Daten ohne Erlaubnis ausspäht oder umgeht. Beim Kauf solcher Daten durch Behörden könnte § 303a StGB relevant werden, das das Verändern oder Löschen von Daten mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe ahndet. Experten betonen, dass pseudonymisierte Daten immer noch einen Personenbezug haben können, was DSGVO-Verstöße begünstigt.
Risiken für Behörden und Unternehmen
Europäische Firmen geraten durch unsichere Datenübertragungen, etwa in die USA, in rechtliche Grauzonen, verstärkt seit Änderungen im EU-US-Datenabkommen. Sicherheitsbehörden riskieren Haftung, wenn gekaufte Daten nicht datenschutzkonform sind. Die Debatte fordert klarere Regelungen, um Missbrauch zu vermeiden.
Ausblick und Forderungen
Rechtsexperten fordern strengere Kontrollen und Transparenz beim Datenkauf. Pseudonymisierung allein schützt nicht vor Identifizierungsrisiken, wie Studien zeigen. Eine gesetzliche Klärung ist dringend nötig, um Grauzonen zu schließen.
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