Die Berliner Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen den AfD-Bundestagsabgeordneten Matthias Moosdorf erhoben. Der Politiker soll im Mai dieses Jahres während einer hitzigen Debatte im Bundestag den sogenannten „Hitlergruß“ gezeigt haben. Der Vorfall war von Parlamentskameras aufgezeichnet worden und löste parteiübergreifend Empörung aus. Moosdorf bestreitet die Vorwürfe und spricht von einem „Missverständnis seiner Gestik“.
Ermittlungen nach Parlamentsvorfall
Nach Bekanntwerden des vermeintlichen Grußes leitete die Bundestagsverwaltung eine interne Prüfung ein und informierte anschließend die Berliner Staatsanwaltschaft. Diese sah nach Auswertung der Videoaufnahmen und Zeugenberichte einen Anfangsverdacht auf Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gemäß § 86a StGB und reichte nun Anklage beim Amtsgericht Tiergarten ein.
Politische und gesellschaftliche Reaktionen
Vertreter aller demokratischen Fraktionen verurteilten den Vorfall scharf. Bundestagsvizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt (Grüne) sprach von einem „inakzeptablen Bruch der demokratischen Grundordnung“. Auch SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich betonte, der Bundestag dürfe „kein Ort für extremistische Symbolik“ sein. Innerhalb der AfD wird der Fall unterschiedlich bewertet – einige Funktionäre stellten sich hinter Moosdorf, andere mahnten zu Distanz.
Mögliche Konsequenzen
Sollte das Gericht Moosdorf schuldig sprechen, droht ihm neben einer Geldstrafe auch der Verlust seiner Immunität als Bundestagsabgeordneter. Zudem könnte der Fall den innerparteilichen Druck auf die AfD-Bundestagsfraktion erhöhen, sich deutlicher von rechtsextremen Symbolen und Gesten zu distanzieren.
Quellen
Hitlergruß im Bundestag – Anklage gegen AfD-Abgeordneten
AfD-Abgeordneter wegen Hitlergruß im Bundestag angeklagt