29.01.2026
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Bundesgericht verbietet lukrative Untervermietung durch Mieter

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Mieter dürfen ihre Wohnung nicht mit Gewinnabsicht untervermieten. Das hat das Bundesgericht in Karlsruhe mit einem aktuellen Urteil entschieden. Die Richter stellten klar, dass das Mietrecht einer gewinnbringenden Untervermietung entgegensteht. Zulässig sei eine Untervermietung nur dann, wenn sie die eigenen Mietkosten teilweise deckt, nicht aber übersteigt.

Der Fall ging von einer Mieterin aus Berlin aus, die ihre Wohnung über ein Online-Portal zeitweise weitervermietete. Die Einnahmen lagen deutlich über der monatlichen Kaltmiete. Ihr Vermieter klagte daraufhin, da er eine unzulässige Gewinnerzielung sah.

Kein Anspruch auf Zustimmung bei Gewinnerzielung

Nach § 553 Absatz 1 BGB haben Mieter grundsätzlich Anspruch auf eine Genehmigung des Vermieters zur Untervermietung, sofern ein berechtigtes Interesse besteht – beispielsweise bei einem vorübergehenden Auslandseinsatz oder finanziellen Engpässen. Eine Gewinnerzielungsabsicht zählt laut dem Urteil jedoch nicht zu solchen berechtigten Interessen.

Das Gericht begründet seine Entscheidung damit, dass der Mietvertrag auf Gebrauchsüberlassung, nicht aber auf eine gewerbliche Verwertung ausgelegt sei. Wer Gewinne durch Untervermietung erziele, verstoße gegen die Zweckbindung der Wohnraummiete.

Bedeutung für Airbnb-Vermietungen

Das Urteil dürfte vor allem für Vermieterplattformen wie Airbnb relevant sein. Viele Städte kämpfen bereits gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum durch lukrative Kurzzeitvermietungen. Das Bundesgerichtsurteil schafft nun Klarheit für Vermieter und Mieter, indem es die Grenze zwischen privater Untervermietung und gewerblicher Nutzung deutlicher zieht.

Kommunen könnten sich künftig verstärkt auf dieses Urteil berufen, um gegen illegale Kurzzeitvermietungen vorzugehen.

Rechtliche Einordnung und Folgen

Rechtsexperten sehen die Entscheidung als konsequente Auslegung des Mietrechts. Sie betonen jedoch zugleich, dass Vermieter verpflichtet bleiben, eine Untervermietung zu genehmigen, wenn der Mieter ein echtes berechtigtes Interesse nachweisen kann. Mieter sollten daher ihre Einnahmen offenlegen und eine Genehmigung einholen, um spätere Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.

Für Immobilienbesitzer bedeutet das Urteil eine Stärkung ihrer Kontrollrechte. Es schützt sie vor einer missbräuchlichen oder komerziellen Nutzung ihrer Mietobjekte.

Quellen

Gewinnbringende Untervermietung nicht rechtens
Bundesgerichtshof verbietet Untervermietung mit Gewinn

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