Der Zehntklässler einer Teltower Gesamtschule wollte sein zweites Schülerpraktikum bei der AfD-Landtagsfraktion in Potsdam absolvieren, nachdem er bereits in der neunten Klasse bei der AfD-Abgeordneten Lena Kotré gearbeitet hatte. Schulleiter Alexander Otto untersagte dies und verwies auf das Brandenburger Schulgesetz sowie auf die Einstufung der AfD Brandenburg als „gesichert rechtsextremistisch“ durch den Verfassungsschutz.
Die AfD-Abgeordnete Kotré machte den Fall öffentlich, nannte die Schule und warf der Schulleitung „Indoktrination“ statt politischer Neutralität vor. In der Folge verbreitete sich der Fall über Pressekonferenzen, parteinahe Kanäle und Social-Media-Posts des Schülers, der sein Praktikum öffentlich als „verboten“ darstellte.
Rechtlicher Hintergrund und Rolle des Schulgesetzes
Nach Angaben des Brandenburger Bildungsministeriums besteht kein Rechtsanspruch auf einen bestimmten Praktikumsplatz, und die Entscheidung über einen Praktikumsbetrieb liegt im Ermessen der Schulleitung. Praktikumsinhalte dürfen den Bildungszielen und den Grundsätzen des Schulgesetzes nicht widersprechen, das ausdrücklich die Erziehung in Anerkennung der Demokratie und die Abwehr von Extremismus vorsieht.
Das Ministerium stellte klar, dass insbesondere bei minderjährigen Schülern eine unbegleitete Tätigkeit in einer als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuften Partei dem Auftrag demokratischer Bildung entgegensteht. Eine Bildungsexpertin der Universität Potsdam bewertete die Entscheidung daher als rechtlich und pädagogisch gut begründbar und sah keine Pflicht der Schule, extremistischen Positionen ein Praktikumsforum zu eröffnen.
Hass, Drohungen und politische Instrumentalisierung
Nach der Veröffentlichung des Falls in AfD-nahen Medien und auf den Kanälen der Partei wurden in Kommentaren Forderungen laut, der Schulleiter solle entlassen, verhaftet oder „aufgehängt“ werden. In sozialen Netzwerken richteten sich Beleidigungen und Gewaltfantasien auch gegen seine Familie, sodass Polizei und Schulaufsicht eingeschaltet wurden.
Rechtsextreme Plattformen griffen den Fall auf und inszenierten die Entscheidung als Beispiel angeblicher „linker Indoktrination“ an Schulen. Kommunalpolitiker, darunter der künftige Bürgermeister von Teltow, stellten sich öffentlich vor die Schule und kritisierten den Umgang der AfD mit dem Fall als gezielte Eskalation zu Lasten eines einzelnen Pädagogen.
Reaktionen von Schule, Politik und Gesellschaft
Das Brandenburger Bildungsministerium und die Schulaufsicht stellten klar, dass die Schulleitung im Rahmen ihrer Befugnisse gehandelt habe und kein Fehlverhalten erkennbar sei. Auch aus der Bildungsforschung kam Unterstützung: Schulen hätten den Auftrag, Lernende vor extremistischer Agitation zu schützen und politische Bildung vergleichend, multiperspektivisch und an demokratischen Werten auszurichten.
Zugleich riefen Lehrkräfteverbände, Initiativen gegen Rechtsextremismus und zivilgesellschaftliche Gruppen zu Solidarität mit der Grace-Hopper-Gesamtschule auf. Der Fall wird inzwischen bundesweit als Symbol dafür diskutiert, wie stark der Druck auf Schulen wächst, wenn sie klare Kante gegen Rechtsextremismus zeigen – insbesondere, wenn politische Parteien und ihre Anhänger digitale Kampagnen gegen einzelne Lehrkräfte lostreten.
Quellen
Alexander Otto verwehrte einem Schüler ein Praktikum bei der AfD – dann wurde er bedroht
„Der Schulleiter gehört ausgelöscht“ : Morddrohungen gegen Teltower Pädagoge, der AfD-Praktikum untersagte