Ein Leichenwagen aus der Schweiz führte bei einer Zollkontrolle in Deutschland zu hohen Kosten für den Fahrer. Am 10. April 2026 stoppten Beamte auf der A96 bei Sigmarszell einen umgebauten Mercedes V-Klasse-Leichenwagen auf einem Anhänger.
Vorfall-Details
Der 66-jährige deutsche Fahrer transportierte das Fahrzeug mit Schweizer Kennzeichen zur Reparatur nach Norddeutschland, konnte aber keine Zollanmeldung nachweisen. Die Zollbeamten forderten rund 30.000 Euro an Einfuhrabgaben (Zoll und Umsatzsteuer), die der Mann per Sofortüberweisung vor Ort zahlte. Er durfte danach weiterfahren, doch der Fall ging an die Strafsachenstelle des Hauptzollamts Ulm zur Prüfung.
Dieser Mercedes V-Klasse-Leichenwagen ähnelt dem umgebauten Modell aus dem Fall, das auf einem Anhänger transportiert wurde.
Zollrechtliche Gründe
Fahrzeuge aus Nicht-EU-Ländern wie der Schweiz müssen bei der Einfuhr in die EU zollrechtlich angemeldet werden, auch bei Anhängertransport oder Reparaturfahrten. Ohne vorab beantragtes Verfahren für vorübergehende Einfuhr werden volle Abgaben fällig. Die A96 ist eine häufig kontrollierte Strecke für solche Transporte.
Quellen
Zoll-Kontrolle eskaliert: 30.000 Euro für Leichenwagen
Leichenwagen gestoppt: Fahrer muss 30.000 Euro zahlen