Privates Feuerwerk ist an Silvester in Deutschland weiterhin erlaubt, trotz anhaltender Debatten über ein bundesweites Verbot. Es gelten jedoch strenge Vorschriften aus dem Sprengstoffgesetz (SprengG) und der 1. Sprengstoffverordnung (1. SprengV), die bei Nichteinhaltung hohe Bußgelder oder sogar Freiheitsstrafen nach sich ziehen können. Stand: 29.12.2025 20:09 Uhr.
Erlaubte Zeiten und Kategorien
Feuerwerkskörper der Kategorie F2 wie Raketen und Batterien dürfen nur von Personen ab 18 Jahren zwischen dem 31. Dezember und dem 1. Januar gezündet werden. Kleinstfeuerwerk der Kategorie F1, etwa Wunderkerzen oder Knallerbsen, ist ab 12 Jahren erlaubt und gilt in mehreren Regionen als Ausnahme. Der Verkauf startet traditionell am 29. Dezember.
Wo Böllern verboten ist
Bundesweit verboten bleibt das Abbrennen in der Nähe von Krankenhäusern, Kirchen, Pflegeheimen oder denkmalgeschützten Gebäuden aufgrund von Brandgefahr. Viele Städte wie Nürnberg, Tübingen oder Quedlinburg haben Böllerverbotszonen eingerichtet, in denen das Mitführen von F2-Artikeln strafbar ist. Kommunen entscheiden lokal über solche Zonen, was regionale Unterschiede schafft.
Illegales Feuerwerk und hohe Strafen
Nicht zugelassene Importe wie Polenböller ohne CE-Kennzeichnung (z. B. 0589) sind verboten und können mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafen bis 50.000 Euro geahndet werden. Verstöße gegen Zündregeln oder in Verbotszonen führen zu Bußgeldern von Hunderten bis Tausenden Euro. Bei Personenschäden oder Explosionen drohen bis zu fünf Jahre Haft.
Tipps für sicheres Feiern
Nur CE-gekennzeichnete Produkte kaufen und nie manipulieren. Rückstände fachgerecht entsorgen und auf Tiere sowie Umwelt Rücksicht nehmen. Lokale Verordnungen vorab prüfen, da Verbote in Großstädten variieren.
Quellen
Was beim Silvesterfeuerwerk erlaubt und verboten ist
Böllerverbot 2025: Wo darf an Silvester in Deutschland geböllert werden und wo nicht