Maja T., eine 25-jährige non-binäre Person aus Deutschland, wurde am 4. Februar 2026 von einem Gericht in Budapest zu acht Jahren Haft verurteilt. Ihr wird vorgeworfen, sich 2023 an Angriffen auf Rechtsextremisten im Vorfeld des „Tags der Ehre“ in Budapest beteiligt zu haben, als Teil der Gruppe Antifa Ost. Die Auslieferung aus Deutschland im Juni 2024 wurde später vom Bundesverfassungsgericht als rechtswidrig eingestuft, da Haftbedingungen in Ungarn nicht ausreichend geprüft wurden.
Das Urteil und Haftbedingungen
Das Gericht sah schwere Körperverletzung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung als gegeben an; die Staatsanwaltschaft hatte 24 Jahre gefordert. Maja T. saß über ein Jahr in Isolationshaft, inklusive eines 40-tägigen Hungerstreiks 2025 gegen unmenschliche Bedingungen wie ständige Videoüberwachung und Handschellen. Der Vater Wolfram Jarosch sprach von einem „politischen Schauprozess“.
Nächste Schritte: Berufung und Rechtsmittel
Sowohl die Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft legten Berufung ein, sodass das Urteil vorerst nicht rechtskräftig ist. Maja T. bleibt bis zur Berufungsentscheidung in ungarischer Haft. Ungarn hat zugesichert, dass bei Bestätigung die Strafe in Deutschland verbüßt werden könnte.
Politische und rechtliche Perspektiven
Politiker fordern eine Rücküberstellung nach Deutschland; das Auswärtige Amt kümmert sich weiter um den Fall. Eine Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ist möglich, nach Erschöpfung ungarischer Instanzen, wegen Verfahrensmängel und Haftbedingungen. Unterstützer protestieren in Deutschland gegen das Urteil.
Quellen
Wie geht es weiter für Maja T.?
Ungarn verurteilt deutschen Aktivisten wegen Angriffen auf Neonazi-Kundgebung zu acht Jahren Haft