Hartmut Ebbing, der ehemalige FDP-Bundestagsabgeordnete, ist erneut in die Schlagzeilen geraten. Aktuelle Berichte zeigen, dass das Landgericht Braunschweig ihn wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern zu einer Gefängnisstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt hat. Die Mutter des Opfers, eine Lehrerin aus Niedersachsen, erhielt ein Jahr und sechs Monate auf Bewährung. Ebbing, 69, saß von 2017 bis 2021 für die FDP im Bundestag, bevor er 2026 die Partei verließ.
Hintergrund der Haftstrafe
Der Prozess drehte sich um Taten aus dem Jahr 2021, als Ebbing und die Lehrerin angeblich sexuelle Handlungen an deren siebenjährigem Sohn vornahmen. Die Frau gab zu, Bilder davon gemacht und an Ebbing geschickt zu haben, während die beiden eine kurze Beziehung führten. Staatsanwaltschaft und Gericht sahen die Beweise als ausreichend, um die Strafe zu verhängen.
Folgen für Hartmut Ebbing
Ebbing bestreitet die Vorwürfe weiterhin, behält aber die Strafe bei, die seinen politischen Rückzug und seine Kündigung bei der FDP unterstreicht. Zuvor war er 2025 wegen Besitzes von Kinderpornografie verurteilt worden, was das Vertrauen weiter erschütterte. Diese Entwicklung zeigt, wie Hartmut Ebbing von einer politischen Figur zu einem umstrittenen Akteur im Rechtssystem wurde.
Quellen
Ex-FDP-Abgeordneter Ebbing wegen Kindesmissbrauchs verurteilt
Ex-Bundestagsabgeordneter wegen Kindesmissbrauchs verurteilt